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P.b.b. Erscheinungsort Wien Verlagspostamt 1030 WIEN
BUNDESGESETZBLATT
FÜR DIE REPUBLIK ÖSTERREICH
Jahrgang 1998 Ausgegeben am 31. März 1998 Teil 11
III. Verordnung
Artgerechte Haltung von Frauen
III Verordnung der Bundesministerin für Frauen- und Familienangelegenheiten über die artgerechte Haltung von Frauen
Auf Grund des § 32a Abs. 4 des Artenschutzgesetzes, BGBl. Nr. 55/1973, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. Nr. 432/1985 wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Frauen- und Familienangelegenheiten verordnet:
Artikel 1
Allgemeine Bestimmungen
Sich eine Frau zu halten, ist bei weitem nicht mehr so problemlos wie zu Großvaters Zeiten und es erhebt sich die Frage, ob sich der Griff zur Frau überhaupt als lohnend erweist. Gottlob gibt es noch einige gute Eigenschaften der Frauen, welche allerdings nur mehr sehr vereinzelnt zu finden sind. Zwei davon sollte die Auserwählte (oder durch widrige Umstände aufgezwungene) laut BGBl. Nr. 552/1973 unbedingt aufweisen.
§1Abs. 1:- Sie sollte nützlich sein (d.h. gute Koch-, Wasch- und Bügelkenntnisse, fleißig, nicht aufmüpfig und eine Wucht im Bett ...)
Abs. 2:- Sie sollte herzeigbar sein (d.h. Ihr Aussehen sollte weder beim Halter noch in der Öffentlichkeit, Mitleid oder gar Übelkeit erregen).
Abs. 3:- Um unten angeführte einfache Anweisungen und Befehle befolgen zu können, sollte sie ein gewisses Maß an Denkvermögen (d.h. eine stark vereinfachte Form der männlichen Intelligenz) aufweisen.
Abs. 4:- Obige Punkte können außer Acht gelassen werden, wenn § 2 zutrifft.
§2- Sie ist reich.
Artikel 2
Tipps und Empfehlungen
§3 Abs. 1 Anschaffung:- Nehmen Sie sich Zeit bei der Auswahl Ihres Frauchens und überzeugen Sie sich von ihren Fähigkeiten. Tragen Sie nicht dazu bei, daß die Zahl der Frauen, die später irgendwo ausgesetzt werden, noch weiter steigt.
Abs. 2 Ernährung:- Wie der Mensch ist auch die Frau ein Allesfresser. Man sollte ihr neben Dosenfutter auch ab und zu frisches Obst und Gemüse vergönnen. Vorsicht jedoch bei Überfütterung - Neigung zur Trägheit!!!
Abs. 3 Unterbringung:- Man sollte sie nicht den ganzen Tag einsperren, da sie sonst depressiv wird, das Essen verweigert und nach kurzer Zeit eingeht. Wer keinen Garten hat (Gartenarbeit), sollte sie zu anderen Aufgaben (Autowaschen, Straße kehren ...) möglichst einmal täglich ins Freie führen, wo sie etwas Auslauf hat.
Abs. 4 Pflege:- Um die Öffentlichkeit nicht mit ekelerregender Geruchsbelästigung zu ärgern, hat der Halter seine Frau zur regelmäßigen Wäsche in periodischen Abständen zu ermahnen. Um größeren Verletzungen an Leib und Eigentum des Halters vorzubeugen, sollten die Nägel ab und zu geschnitten werden.
Abs. 5 Ausbildung:- Empfehlenswert ist die Anschaffung einer bereits ausgebildeten Frau. Sollte diese bereits vergriffen sein, ist der Besuch von entsprechenden Ausbildungskursen unbedingt zu empfehlen. Das Befolgen der wichtigsten Befehle wie Fuß, Platz, Kusch, Aus und Hol's erleichtert die Haltung der Frau erheblich und ist - entgegen der weit verbreiteten Theorie - für Frauen erlernbar.
Abs. 6 Fortpflanzung:- Frauen sind einmal in vier Wochen läufig und verhalten sich dieser Phase auch dementsprechend. In besonders lästigen Fällen empfiehlt sich die Sterilisation, da eine läufige Frau nur als bedingt einsatzfähig bewertet werden kann.
Prammer
Bundesministerium für Frauen- und Familienangelegenheiten
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letzte Bewertung: | 04.08.2010 |
eingetragen am: | 22.05.2003 |
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Arbeitsordnung - Die Arbeit ist Erholung, jede Art von Anstrengung ist zu vermeiden, wer bei der Arbeit schwitzt, ist ab sofort zu entlassen!
- Der Beginn der Arbeitszeit ist dem Ermessen der Arbeitnehmer anheimgestellt, darf jedoch nicht vor 10:00 Uhr vormittags liegen. Vor Beginn der Tätigkeit werden Brötchen, Kaffee und Kuchen gereicht.
- Der Mindestlohn beträgt 5.000,-DM pro Woche. Zusätzlich gibt es freie Beköstigung, sowie Bier und Zigaretten.
- Jeder Arbeitnehmer hat in tadelloser, nach Maß gearbeiteter Kleidung zu erscheinen. Die Kosten trägt die Firma.
- Arbeitnehmer, die länger als fünf Wochen im Betrieb sind, werden im Auto zur Arbeitsstätte und wieder zurück gefahren. Wagen stehen genug zur Verfügung, ebenso Luxuslimousinen für ältere Arbeitnehmer!
- Während der Arbeitszeit darf gesungen und auch gepfiffen werden. Wird ein bekanntes Lied angestimmt, so hat es jeder als seine Pflicht anzusehen, nach besten Kräften mitzuschunkeln.
- Von 12:00 Uhr - 15:00 Uhr ist Mittagspause. Der Arbeitgeber sorgt für gutes Essen, Trinken und ein gemütliches Ruhelager.
- Wer bei der Arbeit einschläft, darf nicht geweckt werden.
- Von 15:00 Uhr - 16:00 Uhr ist Kaffeepause. Während dieser Zeit sorgt der Arbeitgeber für musikalische Unterhaltung.
- Um 17:00 Uhr ist Feierabend. Beim Verlassen des Arbeitsplatzes ist der Chef verpflichtet, jedem Arbeitnehmer die Hand zu schütteln und im Namen der Firma für die aufopfernde Tätigkeit seinen wärmsten Dank auszusprechen!
- Das Austreten während der Pausen ist möglichst zu unterlassen, dafür ist die Arbeitszeit da.
- Will ein Arbeitnehmer heiraten, so hat die Firma für die komplette Aussteuer zu sorgen. Die Hochzeitsfeier findet in der Wohnung des Chef´s statt. Der Betrieb ist aus diesem Anlaß 8 Tage zu schließen.
- Bei Streitigkeiten unter Arbeitnehmern sind Tisch- und Stuhlbeine möglichst zu schonen. Knüppel, Waffen und Schlagringe sind beim Betriebsrat zu bekommen.
Der Wahlspruch lautet:
ARBEIT LUSTIG UND GEDIEGEN -
WAS NICHT FERTIG WIRD BLEIBT LIEGEN!
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letzte Bewertung: | 04.08.2010 |
eingetragen am: | 20.05.2003 |
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Es begab sich vor etwa 10 Jahren, oder vielleicht auch schon vor etwas längerer Zeit... ein reicher Scheich in Persien hat gehört, dass es in der DDR ein Auto geben soll, welches so begehrt ist, dass man darauf mehr als 10 Jahre warten muss. Da der Scheich begeisterter Autosammler ist, bittet er seinen Chefsekretär Abdul Fikdusimir zu sich, mit dem Auftrag, ein solches Auto zu ordern.
Als die Bestellung im Trabiwerk in Zwickau eingeht, ist man natürlich von den Socken. Ein Scheich will einen Trabi, und dazu zahlt er auch noch in Dollar. Man beschliesst, einen solchen Kunden nicht warten lassen zu können und liefert sofort einen Trabi aus der laufenden Produktion.
Als das Fahrzeug einige Wochen später mit der Spedition ankommt, läuft Abdul ganz aufgeregt zu seinem Chef: "Oh edler Scheich, sie glauben es ja gar nicht. So ein Service!! Vor ein paar Wochen haben wir doch dieses sagenhafte Auto bestellt. Und um unsere Vorfreude darauf zu steigern, liefert uns das Werk heute schon mal ein Modell aus Pappe. Und das beste: Es fährt sogar!!"
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letzte Bewertung: | 07.08.2010 |
eingetragen am: | 27.05.2002 |
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