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Es war zu Zeit des »ius primæ noctis« (Das Recht des Feudalherrn, den Töchtern seiner Hörigen und Leibeigenen als erster, noch vor dem Bräutigam, beizowoh- nen). Der Gutsherr hatte den schrecklichen Einfall, die Tochter seines jüdi- schen Pächters anzufordern. Die verzweifelten Eltern begleiten das Mädchen selber zum Schloß. Das Mädchen geht heulend hinein- nach einer Minute ist sie schon wieder draußen und heult noch ärger. Die Eltern sind erschrocken: "Was ist los?" "Er will mich nicht", plärrt das Mädchen, "er sagt, ich rieche schlecht." "Nicht du bist es", erklärt der beglückte Vater, "die schlecht gerochen hat. Das waren deine Schutzenengel!"